Klare Antworten für häufige Unsicherheiten
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Wie lange wird es dauern, bis ich meine Entschädigung erhalte?
Effizienz ist mein Versprechen an Sie. Nachdem der Schaden begutachtet wurde, arbeite ich zügig, um die Schadensabwicklung innerhalb von wenigen Tagen zu bearbeiten. Die Auszahlung der Entschädigung ist von der gegnerischen Versicherung abhängig, meist dauert die Auszahlung bei einer fiktiven Abrechnung ca. 4- 8 Wochen.
Ist es notwendig, dass ich für die Begutachtung irgendwo hinkommen muss?
Um Ihnen Unannehmlichkeiten zu ersparen, bieten wir eine mobile Begutachtung an: Wir kommen zu Ihnen, ob nach Hause oder an den Ort des Geschehens. Ihre Bequemlichkeit steht für uns an erster Stelle.
Wie schnell kann ich mit einem Termin rechnen?
Ihre Zeit ist kostbar – deshalb bemühen wir uns, Ihnen innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage einen Termin anzubieten. Unser Ziel ist es, so flexibel wie möglich zu sein, um Ihnen in dieser stressigen Zeit beizustehen.
Was tun bei einem Totalschaden?
Aufgrund der genutzten Materialien ist ein Totalschaden sehr schnell erreicht. Eine Reparatur ist dann schwierig und sollte von einem Sachverständigen überprüft werden. Zu unterscheiden ist zwischen einem technischen und wirtschaftlichen Totalschaden. Als Geschädigter sollten Sie immer einen unabhängigen Kfz Gutachter kontaktieren. Dieser wird Sie bzgl. des Totalschadens und dem konkreten Vorgehen umfangreich beraten.
Was kostet eine Fahrzeugbewertung oder Wertgutachten?
Die Kosten für eine Fahrzeugbewertung hängen von der gewünschten Detailtiefe ab. Auch der Preis für ein Wertgutachten für z. B. ein Oldtimer sind individuell zu betrachten. Von pauschalen Fahrzeugbewertungen im Internet raten wir dringend ab! Hier werden individuelle Fahrzeugmerkmale nicht berücksichtigt, Den exakten Wert eines Fahrzeugs kann Ihnen nur ein Kfz Sachverständiger nennen, der das Fahrzeug persönlich in Augenschein genommen hat. Zu unseren Leistungen gehören neben Wertgutachten, Fahrzeugbewertungen auch Schadengutachten. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine individuelle Beratung.
Die Versicherung fordert einen Kostenvoranschlag. Was tun?
Schnell zur Reparatur und fertig! Die gegnerische Versicherung sagt, dass ein Kostenvoranschlag ausreicht? Halt. Bei einem Haftpflichtschaden steht dem Unfallgeschädigten ein unabhängig erstelltes Schadengutachten zu. Die Vorteile liegen auf der Hand! Das Gutachten beinhaltet im Vergleich zum Kostenvoranschlag deutlich mehr Posten. Und die stehen Ihnen zu! Ob Wertminderung, Restwert, Nutzungsausfallentschädigung oder Wiederbeschaffungswert, all diese Positionen berücksichtigt der Kostenvoranschlag nicht. Lehnen Sie den Vorschlag der Versicherung also ab und kontaktieren Sie einen neutralen Kfz Gutachter.
Wann ist eine Karosserievermessung notwendig?
Zunächst einmal steht dem Unfallopfer eine Karosserievermessung zu, sofern der Sachverständige dies für erforderlich hält. Für Laien kann das Schadenausmaß zunächst gering wirken. Doch bereits ein “kleiner” Auffahrunfall, kann einen enormen Schadensumfang mit sich bringen. Die Kosten für die 3D Karosserievermessung muss ebenfalls die Versicherung des Unfallverursachers bezahlen. Also: bei klarer Schuldfrage bzw. Haftpflichtschaden immer einen Kfz Gutachter kontaktieren und mit dem Gutachter die Versicherungsabwicklung besprechen. Ihr Kfz Sachverständiger Christoph Jansen, Experte für Kfz-Haftpflichtschäden.